Kostenübernahme

Es bestehen die Möglichkeiten der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung, die Beihilfe oder als Selbstzahler.

 

Gesetzlich Versicherte unterstütze ich, soweit möglich, in Einzelfällen im Kostenerstattungsverfahren. In diesem Verfahren treffen die Gesetzlichen Krankenkassen Einzelfallentscheidungen über die Kostenübernahme.

Bitte beachten Sie, dass Sie dabei bereits Termine bei einem/r oder mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen über die Terminservicestelle 116117 vermittelt bekommen haben sollten, die jedoch bisher nicht erfolgreich zu einem Therapieplatz geführt haben und dies auch dokumentiert haben sollten.

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Kostenerstattung Flyer BPtK.pdf
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KW-Info-Kostenerstattung.pdf
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Honorarvereinbarung

Bitte beachten Sie:

Klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme. Je nach Leistungsumfang und Erstattungsverhalten einzelner Krankenversicherer, kann es sein, dass diese nicht die gesamten Kosten übernehmen/erstatten und Sie als Patient*innen und Vertragspartner*innen der Praxis, einen Restbetrag übernehmen müssen. Dazu schließe ich mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung ab.