Kostenübernahme

Es bestehen die Möglichkeiten der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung, die Beihilfe oder als Selbstzahler.

 

Gesetzlich Versicherte unterstütze ich im Kostenerstattungsverfahren. In diesem Verfahren treffen die Gesetzlichen Krankenkassen Einzelfallentscheidungen über die Kostenübernahme.

Bitte beachten Sie, dass Sie dabei bereits Termine bei einem/r oder mehreren Psychotherapeut*innen über die Terminservicestelle 116117 vermittelt bekommen haben sollten, die jedoch bisher nicht erfolgreich zu einem Therapieplatz geführt haben und dies auch dokumentiert haben sollten.

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