Selbsterfahrung

Nur in wenigen Berufen hängt der Erfolg der Tätigkeit so sehr von eigenen Persönlichkeitsmerkmalen ab wie in dem des/der Psychotherapeut*in. Im Rahmen des Ausbildungsteiles „Selbsterfahrung“ soll die Person des/der Therapeut*in in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden. Es wird zwischen Gruppen- und Einzelselbsterfahrung unterschieden.

Grundsätzlich lassen sich zwei Schwerpunkte der Selbsterfahrung unterscheiden, die sich im günstigsten Fall miteinander verschränken:

  1. Förderung personaler und sozialer psychotherapeutischer Kompetenz mit Bearbeitung persönlicher, auch biographischer Themen des/der Therapeut*in, sowohl abhängig als auch unabhängig von seiner aktuellen therapeutischen Tätigkeit. Veränderung persönlicher Probleme und Ziele.
  2. Entwicklung von Methodenkompetenz durch Erleben und Anwenden typischer Methoden und Techniken des jeweiligen Verfahrens an sich selbst.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben- und Themenfelder für die Selbsterfahrung:

  • Verbesserung psychischer Stabilität
  • Sensibilisierung für die eigene Dynamik bzw. das eigene psychische Funktionieren
  • Bearbeitung eigener Problematik, die in der Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehung zum Patienten aufgefallen ist (insbesondere Einzelselbsterfahrung)
  • Verbesserung von Empathie durch Eigenerleben der „Patientenrolle“
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Entwicklung von Selbstwirksamkeit durch sich Einlassen auf therapeutische Beziehung zu einem erfahrenen Therapeuten
  • Modelllernen durch Beobachten des Selbsterfahrungsanleiters
  • Prävention von Burn Out

Gruppenselbsterfahrung

 

In der Gruppenselbsterfahrung werden Übungen durchgeführt, die die angehenden PsychotherapeutInnen in Berührung mit der eigenen Biographie bringen. Typisches Rollenverhalten in unterschiedlichen Funktionen kann durch Gespräche, szenische Spiele und Übungen deutlich werden und gegebenenfalls auch verändert werden.

 

Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ist die Selbsterfahrung verfahrensspezifisch. Deshalb können Gruppenselbsterfahrungsseminare nicht in Kursen eines anderen Verfahrens nachgeholt werden.

Einzelselbsterfahrung

 

Zusätzlich  unterstützte ich die angehenden Therapeut*innen  gleichermaßen bei der zusätzlichen Durchführung von Einzelselbsterfahrung.

Zwischen Einzelselbsterfahrung und Eigentherapie ist zu unterscheiden.  Anders als in der Eigentherapie beruht die Selbsterfahrung nicht auf der Grundlage einer Diagnose und stellt keine Krankenbehandlung dar. Sofern eine Selbsterfahrungsleiter*in im Rahmen der Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung zum Ergebnis kommt, eine behandlungsbedürftige psychische Störung liege vor, so soll die Ausbildungsteilnehmer*in darauf hingewiesen werden. Die Behandlung der Störung selbst darf nicht Bestandteil der Einzelselbsterfahrung sein.