Nur in wenigen Berufen hängt der Erfolg der Tätigkeit so sehr von eigenen Persönlichkeitsmerkmalen ab wie in dem des/der Psychotherapeut*in. Im Rahmen des Ausbildungsteiles „Selbsterfahrung“ soll die Person des/der Therapeut*in in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden. Es wird zwischen Gruppen- und Einzelselbsterfahrung unterschieden.
Grundsätzlich lassen sich zwei Schwerpunkte der Selbsterfahrung unterscheiden, die sich im günstigsten Fall miteinander verschränken:
Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben- und Themenfelder für die Selbsterfahrung:
In der Gruppenselbsterfahrung werden Übungen durchgeführt, die die angehenden PsychotherapeutInnen in Berührung mit der eigenen Biographie bringen. Typisches Rollenverhalten in unterschiedlichen Funktionen kann durch Gespräche, szenische Spiele und Übungen deutlich werden und gegebenenfalls auch verändert werden.
Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ist die Selbsterfahrung verfahrensspezifisch. Deshalb können Gruppenselbsterfahrungsseminare nicht in Kursen eines anderen Verfahrens nachgeholt werden.
Zusätzlich unterstützte ich die angehenden Therapeut*innen gleichermaßen bei der zusätzlichen Durchführung von Einzelselbsterfahrung.
Zwischen Einzelselbsterfahrung und Eigentherapie ist zu unterscheiden. Anders als in der Eigentherapie beruht die Selbsterfahrung nicht auf der Grundlage einer Diagnose und stellt keine Krankenbehandlung dar. Sofern eine Selbsterfahrungsleiter*in im Rahmen der Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung zum Ergebnis kommt, eine behandlungsbedürftige psychische Störung liege vor, so soll die Ausbildungsteilnehmer*in darauf hingewiesen werden. Die Behandlung der Störung selbst darf nicht Bestandteil der Einzelselbsterfahrung sein.