Kinder und Jugendliche können - ebenso wie Erwachsene - unter einer Vielzahl von psychischen Belastungen, psychosomatischen Erkrankungen oder Verhaltensproblemen leiden.
Wenn die Bemühungen der Eltern, Kitas, Schulen und des erweiterten Umfeldes nicht mehr ausreichen kann eine Psychotherapie helfen, eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht nötig.
Nach einer fundierten klinische Diagnostik werden gemeinsam realistische und alltagsnahe Ziele entwickelt, die dann mit Hilfe eines transparenten Therapieplans bearbeitet werden.
Ein wichtiges Merkmal der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die enge Zusammenarbeit mit allen Sorgeberechtigten und beteiligten Institutionen.
Seit dem 01.04.2017 ist neu, dass künftig relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld in die Behandlung einbezogen werden können. Damit sind neben den Eltern auch Lehrer oder Erzieher gemeint, die unmittelbar und regelmäßig mit der Erkrankung des Patienten konfrontiert sind.
Altersgrenzen
Nach der Psychotherapie Richtlinie sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, die 14, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Außerdem: Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss nicht mit dem 21. Geburtstag enden. Sie kann fortgeführt werden, wenn sie dem Therapieerfolg dient. Grundsätzlich haben Patienten ab 18 Jahren Anspruch auf eine Erwachsenentherapie - dann gelten die Regelungen für Erwachsene.
Ausgewählte Beispiele für psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter sind:
- ADHS und ADS
- Asperger-Syndrom
- Autismus-Spektrum-Störung
- Ängste und Phobien
- Soziale und Leistungsängste
- Depressionen
- Essstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Psychotrauma
und viele andere mehr.
Schmerztherapie
Ich biete außerdem die psychotherapeutische Begleitung von Dauerschmerzpatienten an, mit dem Ziel sowohl der Schmerz- als auch der Medikamentenreduktion. Rückgewinn von mehr Lebensqualität.